AGB


AGB


§ 1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen seitens der Firma Frank Poqué und unserem Vertragspartner.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.

§ 2. Vertragspartner

2.1 Vertragspartner im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.2 Es erfolgen keinerlei Lieferungen an Privatpersonen.

2.3 Abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

§ 3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Sämtliche Angebote und Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind auf unseren Internetseiten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten freibleibend und unverbindlich.

3.2 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.

3.3 Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behält sich die Fa. Frank Poque vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.

3.4 Für das Zustandekommen eines Vertrages ist der Auftrag des Kunden und die Annahme dieses Auftrages durch uns erforderlich. Die Annahme erfolgt schriftlich durch eine Auftragsbestätigung.

3.5 Die Zurücknahme von Ersatzteilen ist ausgeschlossen! Ausnahmen für Rücknahmen bzw. Gutschriften sind Falschlieferungen unsererseits. Unfreie Rücklieferungen werden nicht angenommen. Anderweitige Regelungen bedürfen der schriflichen Form.

$ 4. Preise und Versandkosten

4.1 Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und als "netto" zu verstehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten stets die aktuellen Preise zum Lieferungstermin.

4.2 Die Versandkosten belaufen sich solange nicht anders vereinbart auf 3,35 netto, der Versand erfolgt per DHL.

4.3 Wünscht der Händler eine Teillieferung seiner Bestellung, da zum Zeitpunkt der Bestellung einzelne Artikel nicht lagernd sind, oder nicht zum Artikelstamm gehören, behalten wir uns das Recht vor, auch bei der Nachlieferung Versandkosten zu berechnen.

Ein Recht auf eine versandkostenfreie Nach- oder Teillieferung besteht nicht.

§ 5. Mängelrügen. Gewährleistung

5.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5.2 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind der Firma Monitorservice-Hofmann unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Für Unternehmer gelten ergänzend die §§ 377,378 HOB.

5.4 Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit einer Kopie der Rechnung frei an uns zurück zu senden.

5.5 Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Ersatzteilen oder sonstigen bei uns bestellten Verbrauchsartikeln , sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Ersatzteilen und Verbrauchsartikel haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt.

5.6 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Vertrag ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.